1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Angebote und Verträge von Studio Eliste GmbH sowie Pia Clodi (nachfolgend gemeinsam „Auftragnehmer“ genannt).
1.2 Je nach Angebot und Rechnungsstellung ist entweder Studio Eliste GmbH oder Pia Clodi Vertragspartner des Auftraggebers.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.
1.4 Für Verbraucher gelten zwingende gesetzliche Konsumentenschutzbestimmungen.
2. ANGEBOTE UND NEBENABREDEN
2.1 Alle Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Angaben zu Maßen, Ausführung, Preisen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
2.3 Der Auftraggeber prüft die Auftragsbestätigung unverzüglich; sie gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 5 Kalendertagen schriftlich widersprochen wird.
2.4 Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche gekennzeichnet sind.
3. VERTRAGSABSCHLUSS
3.1 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Zahlung der vereinbarten Projektstart-Fee bzw. erster Teilzahlung zustande.
3.2 Mit Zahlung der Projektstart-Fee oder erster Teilzahlung gelten Angebot, Leistungsumfang und diese AGB als vollumfänglich anerkannt.
3.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Leistungen vor Eingang der vereinbarten Zahlungen zu erbringen.
3.4 Änderungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.
4. ENTGELT / VERGÜTUNGSSTRUKTUR
4.1 Preise verstehen sich in Euro, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Die Projektstart-Fee dient der Abgeltung initialer Leistungen (insbesondere Konzeptentwicklung, Projektsetup, Abstimmungen) sowie der Reservierung und Blockierung von Kapazitäten. Diese ist nicht rückerstattbar, auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Projekts durch den Auftraggeber.
4.3 Die Vergütung erfolgt projektabhängig und kann sich aus folgenden Komponenten zusammensetzen:
• Projektstart-Fee
• Teilzahlungen (Meilensteine)
• monatlicher Retainer
• Zusatzleistungen nach Aufwand
4.4 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung in Teilzahlungen gemäß Angebot. Eine Projektstart-Fee ist mit Auftragserteilung fällig und Voraussetzung für den Projektbeginn.
4.5 Bei laufenden oder zeitlich offenen Projekten kann eine monatliche Vergütung (Retainer) vereinbart werden.
4.6 Der vereinbarte Leistungsumfang umfasst eine definierte Anzahl an Entwurfs- und Abstimmungsschleifen. Darüber hinausgehende Leistungen werden gesondert verrechnet.
4.7 Zusatzleistungen werden nach Aufwand verrechnet.
Stundensatz:
• Designleistungen: 125 EUR/h
• Projektmanagement: 90 EUR/h
4.8 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen fällig. Zahlungen sind Voraussetzung für den Projektstart sowie für die Fortführung der Arbeiten.
4.9 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und Mahnkosten verrechnet.
5. RÜCKTRITT
5.1 Der Rücktritt des Auftraggebers ist nur nach schriftlicher Fristsetzung möglich.
5.2 Bei Zahlungsverzug oder Verletzung von Mitwirkungspflichten ist der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt.
5.3 Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
6. LEISTUNGSZEIT UND PROJEKTLAUFZEIT
6.1 Leistungsfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller Projektdetails sowie Eingang vereinbarter Zahlungen.
6.2 Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
6.3 Verzögerungen durch den Auftraggeber, Bauprozesse, Behörden oder Dritte liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
6.4 Solche Verzögerungen führen nicht zu einer Reduktion der vereinbarten Vergütung.
6.5 Bei laufenden Projekten kann eine Verlängerung der Projektlaufzeit zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung führen (z. B. Verlängerung eines Retainers).
7. LEISTUNGSABGRENZUNG UND FERTIGSTELLUNG
7.1 Die Planungsleistung gilt als erbracht mit Übergabe der im Angebot definierten Deliverables (z. B. Entwurfspläne, Materialkonzept, Visualisierungen).
7.2 Die bauliche Umsetzung ist nicht Bestandteil der Planungsleistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
7.3 Eine Verlängerung der Bauphase hat keinen Einfluss auf die Fertigstellung der Planungsleistung.
8. BAUPHASE UND PROJEKTBEGLEITUNG
8.1 Leistungen während der Bauphase (z. B. Abstimmungen mit Gewerken, Baustellenbesuche, Detailklärungen) sind gesondert zu beauftragen.
8.2 Diese Leistungen werden entweder nach Aufwand oder auf Retainer-Basis verrechnet.
9. EIGENTUM, URHEBER- UND VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE
9.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
9.2 Sämtliche Entwürfe, Pläne, Visualisierungen, Renderings und Designs unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.
9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche Entwurfsstände, Konzepte, Visualisierungen und insbesondere 3D-Renderings – auch vor Umsetzung des Projekts – zu veröffentlichen und zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
9.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Projekte sowie sämtliche Ergebnisse zu dokumentieren und zu veröffentlichen.
9.5 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, das Projekt nach Fertigstellung zu fotografieren bzw. fotografisch dokumentieren zu lassen.
9.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer bzw. beauftragten Dritten hierfür angemessenen Zugang zum Objekt zu gewähren.
9.7 Sofern durch den Auftraggeber oder durch Dritte (z. B. Fotografen, Betreiber, PR-Agenturen) Bild- oder Videomaterial erstellt wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, dieses dem Auftragnehmer auf Anfrage zur Verfügung zu stellen und – soweit rechtlich möglich – die entsprechenden Nutzungsrechte einzuräumen.
9.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliches Material (Renderings, Fotos, Videos) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für folgende Zwecke zu nutzen:
• Portfolio (online & offline)
• Website
• Social Media
• PR- und Pressearbeit
• Veröffentlichungen (Print & digital)
• Wettbewerbe und Awards
• Marketing- und Vertriebsunterlagen
9.9 Diese Rechte bleiben auch im Falle eines Eigentümer- oder Betreiberwechsels des Projekts aufrecht.
9.10 Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
10. DESIGN- UND 3D-ZEICHNUNGEN
10.1 Design-Drawings und 3D-Zeichnungen dienen ausschließlich der visuellen Darstellung des Entwurfs.
10.2 Sie sind keine ausführungs- oder werkstattfähigen Pläne und ohne Gewähr hinsichtlich Maßhaltigkeit, Vollständigkeit oder technischer Eignung.
10.3 Alle Maße und Angaben sind vor Umsetzung eigenverantwortlich zu prüfen.
10.4 Jegliche Haftung für daraus resultierende Schäden ist ausgeschlossen.
11. FARBEN UND MATERIALMUSTER
11.1 Farbdarstellungen in Zeichnungen, Renderings oder Onlinemedien sind unverbindlich und können von der Realität abweichen.
11.2 Vor Produktionsfreigabe sind Farb- und Materialmuster zu erstellen und vor Ort zu prüfen.
12. GEWÄHRLEISTUNG
12.1 Gewährleistung erfolgt primär durch Nachbesserung oder Austausch.
12.2 Gewährleistungsansprüche verjähren, wenn Änderungen durch Dritte vorgenommen werden.
12.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit vereinbar – 24 Monate.
12.4 Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
12.5 Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
13. SCHADENERSATZ
13.1 Der Auftragnehmer haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, ausgenommen Personenschäden.
13.2 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Drittschäden ist ausgeschlossen.
14. ERFÜLLUNGSORT, RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
14.2 Es gilt österreichisches Recht.
14.3 Gerichtsstand ist Salzburg, Österreich.